Schalldämmwerte

Informationen zu Schalldämmwerten und Schutzwirkung

Bild

Dezibelskala

Die Schutzwirkung von Gehörschutzprodukten wird in dB (Dezibel) angegeben. Da es sich um eine logarithmische Größe handelt, bedeuten schon geringe Unterschiede in den Zahlenwerten erhebliche Veränderungen in den physikalischen Auswirkungen. So wird ein um 10 dB höherer Schalldruckpegel bereits als doppelt so laut empfunden.

SNR-Wert

Der SNR-Wert (Single Number Rating) eines Produktes gibt den gemittelten Dämmwert für den für das menschliche Gehör relevanten Frequenzbereich an (125 bis 8.000 Hz). Ein SNR-Wert von 35 dB dämmt zum Beispiel eine Lärmbelastung von 100 dB (ein typischer Wert in einer Diskothek) auf 65 dB herunter. Man liegt damit unter dem als Grenzwert für Gehörschäden geltenden Wert von 85 dB. Mit einem solchen Gehörschutzprodukt wäre man also auch bei längeren Einwirkungszeiten ausreichend geschützt. Der Grenzwert von 85 dB stammt aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und ist auf eine 40-Stunden-Woche bezogen. Liegt der Lärmpegel darüber, muss am Arbeitsplatz Gehörschutz getragen werden. Schon ab 80 dB soll Gehörschutz zur Verfügung gestellt und nach Möglichkeit auch benutzt werden. Großen Einfluss auf das Gefährdungspotential hat immer die Einwirkungszeit. Je höher die Lärmbelastung, desto kürzer soll man sich dem Lärm aussetzen: 40 Stunden bei 85 dB entsprechen in der Gefährlichkeit zwei Stunden bei 98 dB oder zehn Minuten(!) bei 109 dB.

HML-Werte

Die HML-Werte geben an, wie hoch die Schalldämmung in drei zusammengefassten Frequenzbereichen ist: H (High / Hoch): zwischen 2.000 und 8.000 Hz; M (Middle / Mittel): zwischen 1.000 und 2.000 Hz; L (Low / Niedrig): zwischen 125 und 1.000 Hz. Mit den HML-Werten kann dann gerechnet werden, wenn nähere Informationen über die Frequenzzusammensetzung einer Lärmquelle vorliegen, z.B. anhand von Geräteunterlagen.